Dank mehreren schadenarmen Jahren bei gleichzeitig guter Lage an den Anlagemärkten sind die Reserven des NHF ausreichend gefüllt, um auch grössere Ereignisse stemmen zu können. Die Verwaltungskommission geht davon aus, dass im mehrjährigen Durchschnitt die Finanzierung der jährlich zu erwartenden Schäden und Verwaltungskosten durch die Einnahmen aus den Finanzanlagen gedeckt sein werden. Die Verwaltungskommission hat daher beschlossen für das Jahr 2026 auf ein Einforderung der gesetzlichen Abgabe zu verzichten. Ob in den nächsten Jahren wieder eine Abgabe erhoben werden muss, hängt im Wesentlichen mit der zukünftigen Schadenlast sowie der Entwicklung der Finanzmärkte zusammen.
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