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Der NHF unterstützt Grundeigentümer bei Elementarschäden an Kulturboden und Wald, die nicht versichert werden können.

  • Der Nidwaldner Hilfsfonds verzichtet auch 2026 auf Abgabe durch die Eigentümerschaft von Grundstücken

    Dank mehreren schadenarmen Jahren bei gleichzeitig guter Lage an den Anlagemärkten sind die Reserven des NHF ausreichend gefüllt, um auch grössere Ereignisse stemmen zu können. Die Verwaltungskommission geht davon aus, dass im mehrjährigen Durchschnitt die Finanzierung der jährlich zu erwartenden Schäden und Verwaltungskosten durch die Einnahmen aus den Finanzanlagen gedeckt sein werden. Die Verwaltungskommission hat daher beschlossen für das Jahr 2026 auf ein Einforderung der gesetzlichen Abgabe zu verzichten. Ob in den nächsten Jahren wieder eine Abgabe erhoben werden muss, hängt im Wesentlichen mit der zukünftigen Schadenlast sowie der Entwicklung der Finanzmärkte zusammen.

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Nidwaldner Hilfsfonds NHF
Riedenmatt 1
6371 Stans

kontakt@nsv.ch
Telefon 041 618 50 50

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
vor Feiertagen
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr


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